Die Varrose ist eine parasitäre Bienenkrankheit, die durch die Milbe Varroa destructor hervorgerufen wird. Sie ist derzeit weltweit die größte Bedrohung für die Imkerei und wurde vor ca. 25 Jahren durch die Einfuhr von Bienen nach Deutschland eingeschleppt. Die Milbe befällt zuerst die Bienenbrut und vermehrt sich dort in der verdeckelten Brutzelle. Nachhaltig wirkt sie sich auf das ganze Bienenvolk aus, das durch die ständig wachsende Milbenpopulation geschwächt wird und ohne Behandlung nach wenigen Jahren zusammenbricht. Die Milbe wird durch die Bienen selbst von Volk zu Volk und von Stand zu Stand weiterverbreitet. Problematisch ist die Varrose auch, da sie Sekundärinfektionen durch Viren, Bakterien und Pilzbefall nach sich zieht.
Alle Bienenhalter im Landkreise Mecklenburgische Seenplatte sind durch Allgemeinverfügung vom 08.09.2016 verpflichtet, ihre Bienen gegen die Varroamilbe zu behandeln und diese Behandlung zu dokumentieren.
Verschreibungspflichtige Medikamente sind über einen Tierarzt zu beziehen, apothekenpflichtige und frei verkäufliche Medikamente können über Apotheken bezogen werden. Es dürfen nur für die Anwendung an Bienen zugelassene Tierarzneimittel verwendet werden.
Jede medikamentöse Behandlung muss durch biotechnische Maßnahmen in den Völkern sinnvoll ergänzt werden. Die Bekämpfung erfolgt dreistufig nachfolgender Empfehlung:
Frühjahr: Drohnenbrutentnahme und Ablegerbildung mit varroaarmer Aufzucht
Sommer: nach Trachtende Behandlung mit Ameisensäure oder Thymolpräparaten
Winter: nach vorheriger Befallskontrolle Behandlung mit Oxalsäurepräparaten.
Das Varroa-Bekämpfungskonzept des Landes Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auf der Seite des Landesimkerverbandes
An dieser Stelle sei nochmals daran erinnert, dass die Haltung von Bienen vor Beginn der Haltung beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung angezeigt werden muss, damit eine Registriernummer erteilt wird. Diese Nummer ist an den Standort der Bienen gebunden.
Wer seine Bienenvölker nicht am Wohnort stehen hat, sollte eine Kopie des Registrierungsbescheides mitführen, aus dem der Standort hervorgeht. Bienenstände müssen mit dem Namen des Imkers und einer Kontaktmöglichkeit versehen sein.
Zuwanderungen mit Bienenvölkern sind nach wie vor möglich.
Für Imker, die nur für bestimmte Trachten wie z.B. Raps ihre Bienen in unseren Landkreis verbringen wollen, gilt das übliche Verfahren:
- Übersendung eines aktuellen amtstierärztlichen Gesundheitszeugnisses an den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung (vla@lk-seenplatte.de)
- Mitteilung beabsichtigter Standort
- Mittelung beabsichtigte Anzahl der Bienenvölker und
- Mitteilung des beabsichtigten Zeitraums, in dem die Völker an den Standort verbracht
werden sollen.
Es wird geprüft, ob sich der gewünschte Standort in einem Sperrbezirk wegen Amerikanischer Faulbrut der Bienen befindet. Steht der Zuwanderung nichts entgegen, wird ein kurzer Bescheid an den Imker gesandt.
Kontakt:
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Gartenstr. 17
17033 Neubrandenburg
0395 57087-2273/ -2275
vla@lk-seenplatte.de