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Eingliederungshilfe

Personen, die durch eine bestehende wesentliche Behinderung oder eine drohende Behinderung erheblich in Ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt sind, können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art und Schwere der Behinderung, gewährt.

So finden Sie Ihren Ansprechpartner im Sachgebiet Eingliederungshilfe:

  1. Suchen Sie in der Übersicht die Postleitzahl Ihres Wohnortes, um Ihr Regionalteam zu ermitteln!
  2. Suchen Sie in der Übersicht Ihres Regionalteams den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens! Hier finden Sie dann die Kontaktdaten Ihres Sachbearbeiters/ Ihrer Sachbearbeiterin.
  3. Für die Eingliederungshilfe für Kinder und das Persönliche Budget finden Sie Ihre zuständige Sachbearbeiterin im unteren Teil der Übersicht