Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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30.2
Das Justitiariat ist jedoch weder berechtigt, allgemeine Rechtsauskünfte an Bürger zu erteilen, noch Bürger vor Gerichten zu vertreten. Dies ist allein den rechtsberatenden Berufen (Rechtsanwälte, Notare etc.) vorbehalten. Eine Liste der zugelassenen Rechtsanwälte kann bei den Amts- und Landgerichten eingesehen werden.