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Finanzbuchhaltung

Das Sachgebiet Finanzbuchhaltung setzt sich aus den beiden Aufgabenbereichen Kasse und Vollstreckung zusammen.

Diese Bereiche übernehmen die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Die Kreiskasse überwacht den rechtzeitigen Zahlungseingang von Forderungen und bereitet die Beitreibung offen gebliebener Forderungen des Landkreises vor. Bereits fällige Zahlungen, welche auch nach erfolgloser Mahnung nicht gezahlt wurden, werden durch die Vollstreckungsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.