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Kindertagespflege

Die fachliche Begleitung der Kindertagespflegepersonen wird durch die Fachberatung des Jugendamtes bereitgestellt. Ziel ist es hierbei die pädagogische Arbeit in den Kindertagespflegestellen zu fördern und sicherzustellen.

Die Fachaufsicht über die Kindertagespflegestellen wird durch das Jugendamt vorgenommen, damit die gesetzlichen Bestimmungen und die Rahmenbedingungen für die Förderung der Kinder eingehalten werden. Der gesetzliche Auftrag ist im Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern und im Kinderförderungsgesetz (Artikelgesetz im SGB VIII) verankert. Gleichzeitig sind die Vor-Ort-Bedingungen in den Richtlinien des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte geregelt.

Die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes sind Ansprechpartner für Kindertagespflegepersonen, Eltern, Städte und Ämter des Landkreises sowie sonstige interessierte Bürger.

Sie erhalten bei uns Informationen und werden beraten zu gesetzlichen Grundlagen der Kindertagesbetreuung (SGB VIII, KiföG M-V u.a.), zum Leistungsangebot, zu allen Fragen die mit der Betreuung Ihres Kindes zusammenhängen.

Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform und wird vor allem für Kinder unter 3 Jahren in Anspruch genommen. Die individuelle Förderung, die familiäre Betreuungssituation und die zeitliche Flexibilität werden als wesentlicher Vorteil der Tagespflege gegenüber den Kindertageseinrichtungen gesehen. Eine Kindertagespflegeperson, die sich fachlich, persönlich und gesundheitlich eignet, betreut ein bis fünf Kinder. Sie braucht geeignete Räume und eine Pflegeerlaubnis. Diese Erlaubnis erteilt nach eingehender Prüfung der zuständige Ansprechpartner der Fachaufsicht. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Richtlinie zur Förderung von Kindern in der Kindertagespflege im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.

wöchentliche Betreuung erfolgt als:
• Ganztagsförderung (bis zu 50 Wochenstunden)
• Teilzeitförderung (bis zu 30 Wochenstunden)
• Halbtagsförderung (bis zu 20 Wochenstunden)

Dokumente und Formulare
Abrechnung der Vertretungsleistung im Rahmen eines Freihalteplatzes
Abrechnung der Vertretungsleistung im Vertretungsmodell Kooperation Kindertageseinrichtung - Tagespflegeperson
Abrechnung der Vertretungsleistung im Rahmen der Vertretung der Tagespflegepersonen untereinander
Antrag auf einen Freihalteplatz im Rahmen der Vertretungsregelung für Kindertagespflegepersonen