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Am 08.04.2024 wurde auf einem Bienenstand in 17207 Südmüritz-Ludorf im Ortsteil Ludorfer Mühle der Ausbruch der bösartigen Faulbrut (Amerikanische Faulbrut- AFB) amtlich festgestellt und ein Sperrbezirk von einem Kilometer gezogen.
Die Aufhebungsuntersuchungen aller Bienenvölker im Sperrbezirk am 12.04.2025 ergab keinen erneuten Nachweis von Sporen des Erregers. Da damit die bösartige Faulbrut im o. g. Sperrbezirk gemäß § 12 Abs. 3 Bienenseuchenverordnung i. V. m. Artikel 170 der Verordnung (EU) 2016/429 als erloschen gilt, wird durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, vertreten durch den Landrat, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Folgendes verfügt: