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Am 11.04.2025 wurde auf drei Bienenständen in 17036 Neubrandenburg/ Fritscheshof und in 17039 Sponholz der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt.
Zur Verhinderung der Weiterverbreitung dieser Seuche wird aufgrund von § 24 Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) in der Fassung vom 21.11.2018 (BGBI. IS. 1938) in Verbindung mit §§ 1a, 8, 10 und 11 der Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV) in der Neufassung vom 03.11.2004 (BGBI. IS. 2738), folgende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen: