Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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60.1 Bauaufsicht / Denkmalpflege
SGL Gerd Rehm Tel: 0395 57087 2425
Aufgabenbereiche
60.2 Kreisplanung
SGL Christine Kozian Tel: 0395 57087 2450
Das Amt nimmt die Aufgaben im Bereich des Baurechtes, des Planungsrechtes, des Denkmalrechtes und der Dorferneuerung.
Als Dienstleister in Sachen Genehmigungsverfahren ist es für die Beratung Bauwilliger bzw. deren Planer in allen bauordnungsrechtlichen, bauplanungsrechtlichen und denkmalrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde und der unteren Denkmalschutzbehörde zuständig.
Als Genehmigungsbehörde für Bauleitplanung steht die Kreisplanung für alle Fragen der Bauleitplanung zur Verfügung und nimmt ebenfalls die Aufgaben des Landkreises als Träger öffentlicher Belange in Verfahren Dritter und damit eine "Lotsenfunktion" durch die Verwaltung für Investitionen wahr. Des Weiteren erfolgt im Bereich Dorferneuerung die Bearbeitung von Fördermittelanträgen zur integrierten ländlichen Entwicklung. Antragsteller können sich hier zu Fördermöglichkeiten für Vorhaben und Maßnahmen umfänglich beraten lassen.