Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
Datenschutz Bauamt
Die Durchführung von Verwaltungsvorgängen auf der Grundlage
• der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
• des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (DSchG M-V
• der Verordnung über die Brandverhütungsschau M-V (BrdverhschauVO M-V)
• des Wohnungseigentumsgesetzes (WoEigG)
• des Verwaltungsverfahrensgesetzes M-V (VwVfG M-V)
• des Informationsfreiheitsgesetzes M-V (IFG M-V)
• des Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V)
ist mit der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten verbunden. Die Erhebung und Verarbeitung erfolgt gem. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e) der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) in Verbindung mit § 4 Landesdatenschutzgesetz M-V (DSG M-V).
Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz – Grundverordnung (DS-GVO)
- Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Aktenauskünfte nach Verwaltungsverfahrensgesetz und Informationsfreiheitsgesetz
- Baugenehmigungsverfahren nach Landesbauordnung M-V
- Brandverhütungsschauen nach Brdverhschau VO M-V
- Grundstücksangelegenheiten nach Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V
- Sondernutzung und sonstige Nutzung von Kreisstraßen nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes M-V
- Verfahren bei Verstößen nach dem Bau- und Denkmalrecht
- Verfahren nach Denkmalrecht