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18.11.2013

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB / Mühlenhagen

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:

Gemarkung: Mühlenhagen
Flur: 4 (ehemals 3)
Flurstück: 92 (ehemals 99 und 101)
Grundbuch von: Burow, Blatt 614
Eigentümer: Wilhelm Kühl und Johanna Kühl, geb. Wollherr
Gesetzlicher Vertreter: Amt Treptower Tollensewinkel (ehemals Amt Tollensetal)

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.

Im Auftrag

 

Kai Seiferth
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor