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Antrag auf Außerbetriebsetzung

Sie können einen Antrag oder mehrere Anträge zur Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen online stellen. Dabei gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Die betreffenden Fahrzeuge sind aktuell zugelassen.
  • Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines zertifizierten Lesegerätes (www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2-home) ist notwendig.
  • Die kostenfreie "AusweisApp2" muss installiert und gestartet sein, siehe www.ausweisapp.bund.de
  • Die auf den Kennzeichen des Fahrzeuges und auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freigelegten Sicherheitscodes müssen bekannt sein.

Die internetbasierte Außerbetriebsetzung ist nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden.

Sobald auf den Siegelplaketten der Kennzeichenschilder bzw. auf der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ein freigelegter Sicherheitscode erkennbar ist, darf das Fahrzeug nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden.

Die Bescheinigung der rechtsgültigen Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges stellt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde auf dem Postweg zur Verfügung.