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Antrag auf Wiederzulassung

Sie können einen Antrag oder mehrere Anträge zur Wiederzulassung von Fahrzeugen für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr online stellen. Dabei gelten die folgenden Voraussetzungen:

  • Die betreffenden Fahrzeuge sind aktuell außer Betrieb gesetzt.
  • Die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter muss eine natürliche Person sein (die Online-Wiederzulassung von Fahrzeugen für Firmen, Vereine etc. ist momentan nicht möglich).
  • Die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter muss im gleichen Zulassungsbezirk (Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) wohnen, wie zum Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung.
  • Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines zertifizierten Lesegerätes (www.ausweisapp.bund.de/ausweisapp2-home) ist notwendig.
  • Die kostenfreie "AusweisApp2" muss installiert und gestartet sein, siehe www.ausweisapp.bund.de
  • Die Wiederzulassung muss auf dieselbe Fahrzeughalterin bzw. denselben Fahrzeughalter wie die Außerbetriebsetzung erfolgen, wobei eine Namensänderung nicht erfolgt sein darf.
  • Die Kennzeichen wurden bei der Außerbetriebsetzung für das Fahrzeug reserviert und die Reservierung ist noch nicht abgelaufen.
  • Die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) des Fahrzeuges und die bei der Außerbetriebsetzung entwertete Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode ist vorhanden.
  • Für die betreffenden Fahrzeuge muss eine gültige Hauptuntersuchung / Sicherheitsprüfung vorliegen.
  • Eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) muss vorliegen.
  • Die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter muss eine gültige Kontoverbindung (IBAN/BIC) zur Erteilung eines SEPA-Mandates zum Einzug der Kfz-Steuer besitzen und darf aktuell keine Rückstände bei der Kfz-Steuer haben.
  • Aktuell dürfen keine Gebührenrückstände in der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde für die Fahrzeughalterin bzw. den Fahrzeughalter vorhanden sein.

Die Dokumente zur rechtsgültigen Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges stellt Ihnen die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde auf dem Postweg zur Verfügung. Das Datum der Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges können Sie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I entnehmen. Dies liegt in der Regel 3 Werktage nach der Bearbeitung Ihres Antrages in der Kfz-Zulassungsbehörde.

Ohne die neuen Dokumente zur Wiederzulassung Ihres Fahrzeuges darf dieses nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.