Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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Das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales und die Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern informieren darüber, dass Privatpersonen nicht berechtigt sind, geöffnete oder ungeöffnete Arzneimittelpackungen per Annonce in den Printmedien, per Aushang am Schwarzen Brett oder über elektronische Plattformen, wie z.B. eBay oder Amazon, zum Kauf anzubieten.
Hierbei handelt es sich um einen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorgaben.
Arzneimittel sind besondere Waren, deren Verkauf bzw. Abgabe nur durch bestimmte Personengruppen, teilweise nur auf ärztliche Verschreibung und bis auf wenige Ausnahmen nur durch Apotheken erfolgen darf. Der – auch fahrlässige – Verstoß gegen die für Arzneimittel geltenden Rechtsvorschriften kann durch die zuständigen Behörden verfolgt und geahndet werden.