Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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Vor dem Hintergrund der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest nach Litauen und Polen weist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte darauf hin, dass mit der Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung im Januar dieses Jahres die Auslaufhaltung von Schweinen dem Veterinäramt anzuzeigen ist.
Auslaufhaltung von Schweinen bezeichnet die Haltung von Schweinen in festen Stallgebäuden, wobei für die Tiere die Möglichkeit besteht, sich zeitweilig im Freien aufzuhalten.
Wer Schweine in einer Auslaufhaltung halten will, muss das ab dem 1. Mai 2014 dem Veterinäramt vor Beginn der Tätigkeit mitteilen. Das heißt, er muss seines Namen, seine Anschrift, der Zahl der gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihren Standortes angeben.
Für schon bestehende Auslaufhaltungen ist die Anzeige bis zum 31. Dezember 2014 nachzuholen. Tierhalter sollten die Übergangsfrist jedoch nicht ausschöpfen sondern die Anzeige sofort vornehmen. Sie kann formlos an das Veterinäramt des Landkreises, Zum Amtsbrink 2, in 17192 Waren oder unter der Telefonnummer: 03981 481 290, erfolgen.
Neben der Anzeige der Auslaufhaltung sind bestimmte Sicherheitsmaßnahmen nach der Schweinehaltungshygieneverordnung einzuhalten. Dazu gehören die sichere Futter- und Einstreulagerung und eine doppelte Zaunführung.
Die Freilandhaltung von Schweinen, eine Haltung im Freien ohne festes Stallgebäude, nur mit Schutzeinrichtung, ist nach Paragraf 4 der Schweinehaltungshygieneverordnung genehmigungspflichtig. Die Genehmigung ist vor Haltungsbeginn im Veterinäramt zu beantragen.