Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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Allgemeine Informationen
Zur Errichtung eines Brunnens für die Entnahme von Grundwasser zur Verwendung als Brauchwasser wie z. B. zur Gartenbewässerung, zum Befüllen eines Gartenteichs, Swimmingpools, zur Beregnung oder zur Grundwasserabsenkung ist zu beachten, dass bei Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser auswirken können, bei der Wasserbehörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten diese anzuzeigen sind.
Die Benutzung eines Gewässers (auch des Grundwassers) bedarf gemäß §§ 8 und 9 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) einer wasserrechtlichen Erlaubnis, falls nicht eine erlaubnisfreie Benutzung vorliegt. Die Entscheidung trifft die Wasserbehörde nach Prüfung in ihrem Ermessen.
Nach Erhalt der Erlaubnis bzw. des Bescheides kann unter Beachtung der Auflagen und Hinweise mit dem Abteufen des Brunnens begonnn werden und die Grundwasserentnahme erfolgen.
Erlaubnisfreie Benutzungen sind z. B.
Ihre Ansprechpartner:
Lukas Hintze
Tel.: 0395 57087 2954, Fax: 0395 57087 65966, E-Mail: lukas.hintze@lk-seenplatte.de
Annett Andreas
Tel.: 0395 57087 5616, Fax: 0395 57087 65966 E-Mail: annett.andreas@lk-seenplatte.de