Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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Gesundheitszeugnis Erstuntersuchung lt. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz
Pflichtuntersuchung für alle Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr als Voraussetzung zur Aufnahme einer Lehrausbildung. Diese Untersuchung kann u. a. im Gesundheitsamt durchgeführt werden, ist aber eigentliche Aufgabe des Kinder- bzw. Hausarztes oder des Arbeitsmediziner
Notwendige Unterlagen:
• Untersuchungsberechtigungsschein und Anamnesebogen, erhältlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt ihres Wohnortes
• Impfausweis
• ggf. Facharztbefunde
Diese Untersuchung ist für die Jugendlichen kostenfrei!