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Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz

Gesundheitszeugnis Erstuntersuchung lt. § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz

Pflichtuntersuchung für alle Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr als Voraussetzung zur Aufnahme einer Lehrausbildung. Diese Untersuchung kann u. a. im Gesundheitsamt durchgeführt werden, ist aber eigentliche Aufgabe des Kinder- bzw. Hausarztes oder des Arbeitsmediziner

Notwendige Unterlagen:

• Untersuchungsberechtigungsschein und Anamnesebogen, erhältlich beim zuständigen Einwohnermeldeamt ihres Wohnortes
• Impfausweis
• ggf. Facharztbefunde

Diese Untersuchung ist für die Jugendlichen kostenfrei!