Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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Hinweise und Anträge
Zur Kategorie F2 gehören Feuerwerkskörper
• die eine geringe Gefahr darstellen,
• einen geringen Schallpegel besitzen und
• die zur Verwendung im abgegrenzten Bereich im Freien vorgesehen sind.
Bei pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 handelt es sich um ein Kleinfeuerwerk.
Ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung kann beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Ordnungsamt, 17033 Neubrandenburg, Große Krauthöferstraße 5 (Besucheranschrift) gestellt werden oder postalisch an Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Ordnungsamt/Allgemeines Ordnungsrecht, Postfach 11 02 64, 17042 Neubrandenburg.
Die Genehmigung ist gebührenpflichtig. Für diese Genehmigung wird gemäß § 1 der Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengKostV) vom 13.03.2014 (GVOBl. M-V 2014, S. 81) in der z.Z. geltenden Fassung eine Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit 70,00 € erhoben (Ziffer 2.6 des Gebührenverzeichnisses).
Für die Beantragung/Verlängerung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach § 27 SprengG sind einzureichen:
• ausgefüllter und unterschriebener Antrag
• Bedürfnisnachweis (Anlage 1)
• Lagerungsnachweis (Anlage 2)
• Bilder von der Lagerstätte, vom Behältnis und vom Brandschutz
• Fachkundezeugnis im Original (bei Ersterteilung)
• Erlaubnisbuch (bei Verlängerung)
Die Gebühren richten sich nach der Kostenverordnung zum Sprengstoffgesetz.
Sprengstoff - Antrag auf Erteilung-Verlängerung-Änderung einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz
Sprengstoff - Antrag auf Lagergenehmigung nach § 17 SprengG
Sprengstoff - Antrag zum Abbrennen eines Feuerwerkes § 24 (1) 1. SprengVO
Sprengstoff - Anzeige zum Verkauf von pyrotechnischen Gegenständen nach § 14 SprengG
Sprengstoff - Merkblatt über die Aufbewahrung von Treibladungspulver