Terminvereinbarung
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Es gibt Waffenhändler, die von Zeit zu Zeit kostenpflichtige Lehrgänge anbieten. Sie sollen der Wissensvermittlung u.a. über den Gebrauch von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen dienen. Derartige Lehrgänge sind jedoch keineswegs eine Voraussetzung dafür, dass man einen Kleinen Waffenschein im Sinne des Waffengesetzes beantragen oder erwerben kann. Darauf weist die Waffenbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte hin.
Bei der Bezahlung eines solchen Lehrgangs beim Händler handelt es sich also nicht um behördliche Gebühren. Nur die Behörde ist gegenüber dem Antragsteller berechtigt und verpflichtet, ihm die Gebühren in Rechnung zu stellen, sofern der Kleine Waffenschein ausgestellt wurde. Diese Verwaltungsgebühr beträgt zurzeit 50 Euro.