Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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Die Gesundheitsämter unseres Bundeslandes haben sich zur Abnahme der Heilpraktikerprüfung verständigt und eine sachliche und örtliche Zuständigkeit vereinbart.
Auf den nachfolgenden Merkblättern können Sie die jeweilige Prüfungsmöglichkeit entnehmen.
Merkblatt für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Merkblatt für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Podologie
Merkblatt für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
Merkblatt für die Erteilung der Heilpraktikererlaubnis
In unserem Landkreis wird die Prüfungsdurchführung einmal jährlich in Abhängigkeit der vorliegenden Anmeldungen jeweils im Herbst realisiert.
Als allgemein festgelegter Termin gilt der zweite Mittwoch im Oktober jeden Jahres.