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Kindertageseinrichtungen

Die fachliche Begleitung der Kindertageseinrichtungen wird durch die Fachberatung der einzelnen Träger bzw. des Jugendamtes bereitgestellt. Ziel ist es hierbei die pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen zu fördern und sicherzustellen.

Die Fachaufsicht über die Kindertageseinrichtungen wird durch das Jugendamt vorgenommen, damit die gesetzlichen Bestimmungen und die Rahmenbedingungen für die Förderung der Kinder eingehalten werden. Der gesetzliche Auftrag ist im Kindertagesförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern und im Kinderförderungsgesetz (Artikelgesetz im SGB VIII) verankert. Gleichzeitig sind die Vor-Ort-Bedingungen in den Richtlinien und der Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte geregelt.

Die Mitarbeiterinnen des Sachgebietes sind Ansprechpartner für Träger der Einrichtungen, Leiterinnen und Erzieherinnen, Eltern, Städte und Ämter des Landkreises sowie sonstige interessierte Bürger.
Sie erhalten bei uns Informationen und werden beraten zu gesetzlichen Grundlagen der Kindertagesbetreuung (SGB VIII, KiföG M-V u.a.), zum Leistungsangebot und zu den Standorten von Kindertageseinrichtungen, zu allen Fragen die mit der Betreuung Ihres Kindes zusammenhängen.

Förderung für Kinder von 0 Jahren bis zum Ende der Grundschulzeit, Betreuung der Kinder in Kindertageseinrichtungen in Krippen, Kindergarten und Hort

Wöchentliche Betreuung erfolgt als:

  • Ganztagsförderung (bis zu 50 Wochenstunden)
  • Teilzeitförderung (bis zu 30 Wochenstunden)
  • Halbtagsförderung (bis zu 20 Wochenstunden)

Wöchentliche Betreuung für Schulkinder erfolgt als:

  • Ganztagsförderung (bis 6 Stunden außerhalb der Unterrichtszeiten)
  • Teilzeitförderung (bis zu 3 Stunden außerhalb der Unterrichtszeiten)