Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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Die amtliche Entnahme und Untersuchung von Lebensmittelproben erfolgt auf allen Stufen der Lebensmittelkette entsprechend jährlich zu erstellender Probenpläne. Ziele sind insbesondere der Schutz des Verbrauchers vor gesundheitlichen Gefahren und der Schutz vor Täuschung durch die in Verkehr gebrachten Lebensmittel.
Die Probenplanung erfolgt im Land Mecklenburg-Vorpommern durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) unter Mitarbeit der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.
Die Probenauswahl berücksichtigt neben den Verzehrsgewohnheiten (Warenkorbprinzip) vor allem die Wirtschaftsstruktur des Landkreises, Art, Menge und Risikopotential der hergestellten Lebensmittel sowie Ergebnisse aus den durchgeführten Betriebsüberprüfungen (risikoorientierte Probennahme). Dabei finden Herstellerbetriebe, Importeure und der Lebensmittel-großhandel besondere Berücksichtigung.
Die Untersuchung der entnommenen Lebensmittelproben im LALLF umfasst:
Weitere amtliche Proben können anlassbezogen entnommen werden. Sie umfassen u.a.