Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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Die Medizinalaufsicht erfasst und überwacht die Ausübung staatlich geregelter Berufe des Gesundheitswesens und der Führung von Berufsbezeichnungen. Die in einem Beruf des Gesundheitswesens selbständig Tätigen sind verpflichtet, die Aufnahme und Beendigung der Berufsausübung dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen. Überwacht werden die nicht in Kammern organisierten, staatlich geregelten Berufe des Gesundheitswesens, um die Bevölkerung vor Personen, die unerlaubt diese Berufe ausüben, zu schützen und eine angemessene Qualität sicherzustellen.
Im Rahmen der Medizinalaufsicht werden Personen überprüft, die berufs- oder gewerbsmäßig Tätigkeiten ausüben, die der Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen dienen. Zur Ausübung solcher Tätigkeiten ist die Berufserlaubnis als Heilpraktiker erforderlich, siehe: https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Schnellnavigation/Suche/index.php?object=tx%7c2761.2&ModID=10&FID=2037.134.1)
Eine Übersicht über die Berufe des Gesundheitswesens ist unter folgendem Link abrufbar: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/gesundheitswesen/gesundheitsberufe.html