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Prostituiertenschutzgesetz

Für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes bedarf es einer Erlaubnis.

Kontakt: Prostitution-Gewerbe@wm.mv-regierung.de

Anträge und Informationen finden Sie unter dem Link https://www.regierung-mv.de

Das Ordnungsamt führt das Genehmigungsverfahren und die Überprüfung der Zuverlässigkeit zum Betrieb einer Prostitutionsstätte nach dem Prostituiertenschutzgesetz durch.