Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
Für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes bedarf es einer Erlaubnis.
Kontakt: Prostitution-Gewerbe@wm.mv-regierung.de
Anträge und Informationen finden Sie unter dem Link https://www.regierung-mv.de
Das Ordnungsamt führt das Genehmigungsverfahren und die Überprüfung der Zuverlässigkeit zum Betrieb einer Prostitutionsstätte nach dem Prostituiertenschutzgesetz durch.