Seiteninhalt

Schornsteinfegerwesen

Das Sachgebiet Allgemeines Ordnungrecht ist Aufsichtsbehörde für die im Kreisgebiet tätigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Für jeden der 26 Kehrbezirke ist eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt. Sie überwachen unter anderem die Brand- und Betriebssicherheit der Anlagen ihres Kehrbezirkes, führen Feuerstättenschauen durch und erlassen Feuerstättenbescheide.

Welcher bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist eigentlich für mich zuständig?

Ausschreibungen / Bestellungen Schornsteinfeger

Bürgerinformation zum Schornsteinfegerwesen