Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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Das Sachgebiet Allgemeines Ordnungrecht ist Aufsichtsbehörde für die im Kreisgebiet tätigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Für jeden der 26 Kehrbezirke ist eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt. Sie überwachen unter anderem die Brand- und Betriebssicherheit der Anlagen ihres Kehrbezirkes, führen Feuerstättenschauen durch und erlassen Feuerstättenbescheide.
Welcher bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger ist eigentlich für mich zuständig?