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Schulentwicklungsplanung

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist für die Schulentwicklungsplanung der Schulen in eigener Trägerschaft sowie für die Planung des gesamten Schulnetzes des Landkreises im Benehmen mit den kreisangehörigen Schulträgern zuständig. Er hat als Planungsträger Schulentwicklungspläne aufzustellen und diese regelmäßig zu überprüfen und fortzuschreiben. 

Zum Beginn des Schuljahres 2022/23 wurde ein neuer Schulentwicklungsplan für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte aufgestellt. Er wurde auf der Kreistagssitzung am 05. Dezember 2022 beschlossen und am 25.07.2023 durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern genehmigt.

Die 1. Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes Teil A beinhaltet die Aufhebung des Abendgymnasiums Neubrandenburg sowie die Etablierung der Regionalen Schule Waren/West anstatt der Dethloffschule Waren (Müritz) als Schule mit spezifischer Kompetenz. Der Kreistag stimmte dieser 1. Fortschreibung am 04.12.2023 zu und das Bildungsministerium unseres Landes genehmigte die 1. Fortschreibung am 10.01.2024.

Rechtliche Grundlagen:

  • Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)
  • Verordnung über die Schulentwicklungsplanung in Mecklenburg-Vorpommern (Schulentwicklungsplanungsverordnung - SEPVO M-V)

Weitere Informationen:
Im Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt es derzeit 108 Schulen, davon 86 Schulen in kommunaler Trägerschaft (Gemeinde, Stadt u. a.), 31 Schulen in Trägerschaft des Landkreises und 22 Schulen in freier Trägerschaft

Folgende Schularten finden Sie im Landkreis:

  • 39 Grundschulen
  • 6 Grundschulen mit Orientierungsstufe
  •   7 Regionale Schulen mit Grundschule
  • 14 Regionale Schulen
  •    7 Gymnasien
  •    1 Abendgymnasium
  •    3 Integrierte Gesamtschulen
  •    6 Kooperative Gesamtschulen
  • 15 Förderschulen
  • 10 Berufliche Schulen