Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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Das Sachgebiet Tiefbau ist für die straßenrechtlichen Belange, die bei der Nutzung von Kreisstraßen auftreten, zuständig - so zum Beispiel bei Kabelverlegungen oder der Errichtung von Zufahrten an Kreisstraßen.
Als Straßenaufsichtsbehörde sind wir federführende Behörde bei der Durchführung von Einziehungs- und Teileinziehungsverfahren. Eine weitere Aufgabe als Straßenaufsichtsbehörde ist die Überwachung der Erfüllung der Aufgaben, die den Trägern der Straßenbaulast nach den gesetzlichen Vorschriften obliegen.