Terminvereinbarung
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Beihilfeverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat keine eigene Beihilfeverordnung. Vielmehr verweist das Land in seinem Beamtengesetz auf die Vorschriften des Bundes. Gemäß § 80 des Beamtengesetzes von Mecklenburg-Vorpommern gilt daher die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV).
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