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Verkehrslenkung

Die Untere Verkehrsbehörde entscheidet gem. § 45 StVO welche Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und Fahrbahnmarkierung an öffentlichen Straßen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte aufzustellen bzw. aufzutragen sind (z. B. Geschwindigkeitsbegrenzung, Haltverbote, Ampeln).

Erforderliche Unterlagen: formloser Antrag, Lageplan


Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Arbeitsstellen im Straßenraum

Alle Verkehrsflächen des öffentlichen Verkehrsraumes, die vorübergehend für Arbeiten an der Straße selbst sowie für Arbeiten aller Art in, neben oder über der Straße (z. B. Durchörterung der Fahrbahn, Vermessungsarbeiten, Arbeiten an Leitungen) abgesperrt werden, bedürfen gem. § 45 StVO einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Arbeitsstellen, die sich auf den Verkehr auswirken, müssen abgesperrt und gekennzeichnet werden. Eventuell müssen Verkehrsteilnehmer umgeleitet werden.

Der Bauausführende hat mindestens 14 Tage vor dem Beginn der Arbeiten einen schriftlichen Antrag zu stellen.

Erforderliche Unterlagen: Antrag, Lageplan

Bearbeitungszeit: 14 Tage


Verkehrsunfallkommission - Unfallbekämpfung/Erhöhung der Verkehrssicherheit

Die Bekämpfung von Straßenverkehrsunfällen erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Polizei, Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde. Die ortsbezogene Auswertung von Verkehrsunfällen dient dazu, unfallauffällige Örtlichkeiten aufzudecken und näher zu untersuchen. Ziel ist es zu ermitteln, wo sich die Unfälle häufen, worauf sie zurückzuführen sind und welche Maßnahmen als geeignet erscheinen, um erkannte Unfallhäufungen zu beseitigen.

Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gem. §§ 29, 44 StVO

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch (z. B. Festumzüge, Weihnachtsmarkt, Straßenlauf, Radrennen).

Erforderliche Unterlagen: 

  • Antrag 
  • Erklärung des Veranstalters über die Freistellung der Behörden von allen Ersatzansprüchen
  • Nachweis über eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Bearbeitungszeit: 14 Tage


Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gem. § 46 StVO

Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen, zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen, Gehwegen und Nebenanlagen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Für die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund kann die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beantragt werden zur:

  • Lagerung von Baumaterial
  • Aufstellung eines Baugerüstes
  • Aufstellung eines Bauzaunes
  • Aufgrabung von öffentlichem Verkehrsgrund
  • Aufstellung eines Bau- und Gerätewagens
  • Aufstellung eines Containers
  • Sperrung eines Gehweges
  • Aufstellung von Hubarbeitsbühnen, Aufzügen oder Autokränen.

Erforderliche Unterlagen: Antrag, Lageplan

Bearbeitungszeit: 14 Tage