Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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Die Untere Verkehrsbehörde entscheidet gem. § 45 StVO welche Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen und Fahrbahnmarkierung an öffentlichen Straßen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte aufzustellen bzw. aufzutragen sind (z. B. Geschwindigkeitsbegrenzung, Haltverbote, Ampeln).
Erforderliche Unterlagen: formloser Antrag, Lageplan
Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen für Arbeitsstellen im Straßenraum
Alle Verkehrsflächen des öffentlichen Verkehrsraumes, die vorübergehend für Arbeiten an der Straße selbst sowie für Arbeiten aller Art in, neben oder über der Straße (z. B. Durchörterung der Fahrbahn, Vermessungsarbeiten, Arbeiten an Leitungen) abgesperrt werden, bedürfen gem. § 45 StVO einer verkehrsrechtlichen Anordnung. Arbeitsstellen, die sich auf den Verkehr auswirken, müssen abgesperrt und gekennzeichnet werden. Eventuell müssen Verkehrsteilnehmer umgeleitet werden.
Der Bauausführende hat mindestens 14 Tage vor dem Beginn der Arbeiten einen schriftlichen Antrag zu stellen.
Erforderliche Unterlagen: Antrag, Lageplan
Bearbeitungszeit: 14 Tage