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Die Bekämpfung von Straßenverkehrsunfällen erfolgt in enger Zusammenarbeit zwischen Polizei, Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörde. Die ortsbezogene Auswertung von Verkehrsunfällen dient dazu, unfallauffällige Örtlichkeiten aufzudecken und näher zu untersuchen. Ziel ist es zu ermitteln, wo sich die Unfälle häufen, worauf sie zurückzuführen sind und welche Maßnahmen als geeignet erscheinen, um erkannte Unfallhäufungen zu beseitigen.

Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gem. §§ 29, 44 StVO

Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen einer Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch (z. B. Festumzüge, Weihnachtsmarkt, Straßenlauf, Radrennen).

Erforderliche Unterlagen:

Antrag
Erklärung des Veranstalters über die Freistellung der Behörden von allen Ersatzansprüchen
Nachweis über eine Veranstaltungshaftpflichtversicherung

Bearbeitungszeit: 14 Tage

Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gem. § 46 StVO

Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen, zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen, Gehwegen und Nebenanlagen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Für die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund kann die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung beantragt werden zur:

Lagerung von Baumaterial
Aufstellung eines Baugerüstes
Aufstellung eines Bauzaunes
Aufgrabung von öffentlichem Verkehrsgrund
Aufstellung eines Bau- und Gerätewagens
Aufstellung eines Containers
Sperrung eines Gehweges
Aufstellung von Hubarbeitsbühnen, Aufzügen oder Autokränen.

Erforderliche Unterlagen: Antrag, Lageplan

Bearbeitungszeit: 14 Tage