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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmenFinden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Gurtanlege- und Helmtragepflicht: Ausnahmegenehmigung beantragen
[Nr.99108025001000 ]

In bestimmten Fällen können Sie sich von der Anschnall- oder Helmpflicht befreien lassen. Dies müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Zuständige Stelle

  • zuständige oberste Landesbehörden oder die nach Landesrecht bestimmten Stellen
  • die Straßenverkehrsbehörde

Verfahrensablauf

Für Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

Für Informationen zu den Voraussetzungern wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Für Informationen zu erforderlichen Unterlagen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Je nach Art und Umfang der Ausnahme entstehen Gebühren und Auslagen nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der zuständigen Stelle ist der Widerspruch möglich.

Volltext

In bestimmten Kraftfahrzeugen wie Autos, Lastkraftwagen, Reisebussen oder land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen müssen Sie während der Fahrt angeschnallt sein. Wenn Sie Krafträder fahren, müssen Sie einen Helm tragen. Als Krafträder zählen Motorräder, Roller, Kleinkrafträder und Leichtkrafträder. Das gilt auch bei offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen, die schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren können.

Unter bestimmten Bedingungen können Sie von der Anschnall- und Helmpflicht befreit werden.

Eine Befreiung von der Anschnallpflicht ist grundsätzlich möglich, wenn Sie

  • aus gesundheitlichen Gründen keinen Sicherheitsgurt anlegen können, oder
  • kleiner als 150 cm sind.

Eine Befreiung von der Helmpflicht ist grundsätzlich möglich, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen beim Fahren von Krafträdern keinen Schutzhelm tragen können.