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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Zusicherung über die Bescheinigung zur Beantragung steuerlicher Vergünstigungen für die Erhaltung oder sinnvolle Nutzung von Denkmalen beantragen
[Nr.99033009279000 ]

Um für den Erhalt von Baudenkmälern steuerliche Vergünstigungen zu erhalten, benötigen Sie eine Bescheinigung für das Finanzamt. Für den Erhalt dieser Bescheinigung können Sie vorher eine Zusicherung beantragen.

Zuständige Stelle

  • der Landkreise, kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte

Kosten

  • kostenlos

Volltext

Für nachhaltigen Städtebau ist es Städten und Kommunen wichtig, Baudenkmäler zu schützen. Dies gilt ebenfalls für Gebäude innerhalb von:

  • Denkmalbereichen
  • geschützten Gesamtanlagen

Wenn Sie ein solches Gut erhalten, können Sie dies in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben und steuerliche Vergünstigungen bekommen. Dafür benötigen Sie eine Bescheinigung, die Sie dem Finanzamt vorlegen müssen.

Damit Sie möglichst früh Klarheit über die zu erwartende Bescheinigung haben, kann die Bescheinigungsbehörde Ihnen vorab eine schriftliche Zusicherung über die zu erwartende Bescheinigung erteilen.

Folgende beteiligte Personen können die Zusicherung wie auch die Bescheinigung bei der zuständigen Behörde beantragen;

  • Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer des Kulturguts,
  • Vertreterin beziehungsweise Vertreter der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers.

Die Zusicherung ersetzt nicht die abschließende Bescheinigung. Sie können sie deshalb nicht als Nachweis beim Finanzamt einreichen, um steuerliche Vergünstigungen zu erhalten. Bei besonderem Interesse können Sie mit der Zusicherung beim Finanzamt eine verbindliche Auskunft über einen bestimmten und noch nicht verwirklichten steuerlichen Sachverhalt beantragen.