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09.09.2026

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Herrn Sebastian Krasemann

Gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG M-V) vom 1. September 2014 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I. S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass der Bescheid

der Behörde:                      Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Datum des Bescheides:  25.08.2026
Aktenzeichen:                    IV/32.5/VA – DM-SK298

Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:

Herr
Sebastian Krasemann
Lindenstraße 31
17153 Ivenack Ot Grischow

öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort des oben Genannten unbekannt ist.

Durch diese öffentliche Zustellung des Dokumentes können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Das Dokument kann beim

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Regionalstandort Neubrandenburg
Ordnungsamt/Backoffice
Große Krauthöferstraße 5
17033 Neubrandenburg

eingesehen werden.