Wappen und Flagge des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte setzt sich aus dem östlichen Teil des historischen Mecklenburgs sowie einem kleineren Teil des historischen Vorpommerns zusammen. Er wurde am 04. September 2011 durch eine neue Kreisgebietsreform gebildet. Mit einer Fläche von 5.468 Quadratkilometern ist er aktuell der größte Landkreis in Deutschland. Der Landkreis ist geprägt durch die namensgebende Seenplatte mit dem Müritz-Nationalpark. Die meisten Seen sind durch natürliche oder künstliche Kanäle miteinander verbunden. Kreisstadt ist die Stadt Neubrandenburg, die hat der Ritter Herbord von Raven im Auftrag des Markgrafen Johann I. von Brandenburg 1248 zum Schutz des 1236 von Pommern erworbenen Gebietes anlegen lassen.
Die Wirtschaft des Landes wird stark durch den Tourismus geprägt. Große Betriebe und bedeutende Einrichtungen für Bildung und Forschung sind in diesem Landkreis vertreten.
Der Landkreisname Mecklenburgische Seenplatte, der sich in einem Bürgerentscheid durchgesetzt hatte, wird im Wappen zum Ausdruck gebracht, da Teile des heutigen Landkreises auf Gebiete der Herrschaft Werle bzw. des Herzogtums Pommern zurückgehen. Der Greif ist in dem Wappen von Altentreptow und Demmin zu finden, der Werler Stierkopf z.B. im Wappen des alten Landkreises Müritz. Werlischer Stierkopf und Pommerscher Greif sind als Wappenbild in diesem Landkreis weit verbreitet. Die sieben Wellenfäden deuten auf die schöne wasserreiche Gegend und die Anzahl auf die vormaligen Altkreisstädte (Altentreptow, Demmin, Neubrandenburg, Neustrelitz, Malchin, Waren, Röbel hin). Die blau-gelb gestreifte Flagge ist mit dem Landkreiswappen belegt.
Das Wappen und die Flagge wurden von Herrn Heinz Kippnick aus Schwerin entworfen.
Wappen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Aus heraldischer Sicht erklären sich Wappen und Flagge folgendermaßen:
Wappen
„Gespalten und durch Wellenschnitt halbgeteilt; vorn in Gold ein halber hersehender, golden gekrönter schwarzer Stierkopf am Spalt mit geschlossenem Maul, ausgeschlagener roter Zunge und silbernem Horn; hinten oben in Silber ein aufgerichteter, golden bewehrter roter Greif mit aufgeworfenem Schweif, unten in Blau sieben silberne Wellenfäden.“
Flagge des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Flagge „Die Flagge des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte ist gleichmäßig und quer zur Längsachse des Flaggentuchs von Blau und Gelb gestreift. In der Mitte des Flaggentuchs liegt, auf jeweils ein Drittel der Länge des blauen und gelben Streifens übergreifend, das Landkreiswappen. Die Höhe des Flaggentuchs verhält sich zur Länge wie 3 zu 5.“
Verwendung und Rechtsschutz
Landrat Heiko Kärger bei der Übergabe des Wappenbriefes für die Mecklenburgische Seenplatte mit Innenminister Lorenz Caffier
Das Wappen und die Flagge sind die Hoheitszeichen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und als solches gesetzlich gegen Missbrauch geschützt. Die Wappengenehmigung wurde am 11. März 2014 auf der Grundlage des § 95 i.V.m. § 9 Abs. 1 Satz 2 der Kommunalverfassung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) durch den Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern erteilt.
Das Wappen wurde unter der Nummer 351 in die Wappenrolle des Landes eingetragen. Die Verwendung des Wappens ist in der 5. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 30.04.2014 geregelt:
„Die Verwendung des Kreiswappens durch Dritte ist zu beantragen und bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Landrates oder der Landrätin. Ordnungswidrig im Sinne des § 5 Abs. 3 der Kommunalverfassung M-V handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig das Wappen des Landkreises ohne die nach Satz 2 erforderliche Genehmigung verwendet.“
Voraussetzungen für die Verwendung des Wappens:
Die Verwendung des Wappens kann erlaubt werden, wenn der Antragsteller und der beabsichtigte Gebrauch das Ansehen des Landkreises nicht gefährdet oder schädigt, jeder Anschein eines amtlichen Charakters vermieden wird und das Wappen heraldisch richtig und künstlerisch einwandfrei wiedergegeben wird.
Falls Sie das Wappen verwenden möchten, stellen Sie einen
schriftlichen Antrag unter Angabe
• des Verwendungszweckes,
• der inhaltlichen Beschreibung des Projektes
• eines Entwurfes, wie das Wappen verwendet werden soll
an folgende Adresse:
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Der Landrat
Kreistagsbüro
Platanenstraße 43
17033 Neubrandenburg
oder per E-Mail: kreistagsbuero@lk-seenplatte.de
Ansprechpartner: Kathrin Labahn
Telefon: 0395 57087-5021