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14.10.2026

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Leon Lemcke

Gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklen-burg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG M-V) vom 1. September 2014 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz vom 12. Au-gust 2005 (BGBl. I. S. 2354)

wird hiermit bekannt gegeben, dass der Bescheid

der Behörde: Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Datum des Bescheides: 28.09.2026

Aktenzeichen: IV/32.5/VA – MÜR-D666

Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:

Herr
Leon Lemcke
Neubaustraße 7
17207 Gotthun

öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort des/der oben Genannten unbekannt ist.

Durch diese öffentliche Zustellung des Dokumentes können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben.

Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Das Dokument kann beim

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Regionalstandort Neubrandenburg
Ordnungsamt/Backoffice
Große Krauthöferstraße 5
17033 Neubrandenburg

eingesehen werden.