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28.10.2026

Öffentliche Zustellung gemäß § 108 VwVfG M-V der Abberufung des gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG durch öffentliche Bekanntmachung / hier: Siedenbollentin, Flur 17

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für das nachfolgend aufgeführte Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:

Gemarkung: Siedenbollentin
Flur: 17
Flurstück: 232
Grundbuch von: Siedenbollentin, Blatt 127 (ehemals Blatt 121).

Der Bescheid über die Abberufung des gesetzlichen Vertreters vom 27. Oktober 2026 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg, erhoben werden.
Der Landrat hat seinen Sitz in der Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg.


Gemäß § 41 Absatz 4 VwVfG M-V gilt der Bescheid vom 27. Oktober 2026 über Abberufung des gesetzlichen Vertreters zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag
-Siegel-
gez. Kathrin Schmidt
Amtsleiterin