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14.09.2026

Öffentliche Zustellung gemäß § 108 VwVfG M-V der Genehmigung eines Rechtsgeschäfts durch öffentliche Bekanntmachung

Mit der Entscheidung vom 16. November 2020 wurde die Stadt Penzlin zum gesetzlichen Vertreter für die unbekannte Eigentümerin des Grundstücks

                                    Gemarkung:              Penzlin
                                    Flur:                             14
                                    Flurstück:                   41/1
                                    Grundbuch von:       Penzlin, Blatt 5200

auf der Grundlage des Artikels 233 § 2 Absatz 3 BGBEG bestellt.

Mit Bescheid vom 9. September 2026 wurde das mit der UVZ-Nr. 155/2026 der Notarin Doreen Gley, geschäftsansässig in 17235 Neustrelitz Töpferstraße 19, beurkundete Rechtsgeschäft gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG in Verbindung mit § 1850 BGB genehmigt.

Die Genehmigung umfasst die Veräußerung des durch die Neuvermessung entstandenen Flurstücks 41/26 der Flur 14 der Gemarkung Penzlin.

Die erteilte Genehmigung vom 9. September 2026 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg, erhoben werden. Der Landrat hat seinen Sitz in der Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg.

Gemäß § 41 Absatz 4 VwVfG M-V gilt der Bescheid vom 9. September 2026 über die Genehmigung eines Rechtsgeschäfts zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag      

gez. i. V. C. Alldorf                   -Siegel-
Kathrin Schmidt
Amtsleiterin