Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
Mit Bescheid vom 26. März 2024 wurde die Gemeinde Wildberg zum gesetzlichen Vertreter nach dem unbekannten Eigentümer Herrn Erich Behrens zum Zwecke der Veräußerung an den Eigentümer des Nachbargrundstücks für die Liegenschaft, gelegen in der
Gemarkung: Wildberg
Flur: 3
Flurstück: 147,
eingetragen im Grundbuch von: Wildberg, Blatt 13
auf der Grundlage des Artikels 233 § 2 Absatz 3 BGBEG bestellt.
Mit Bescheid vom 14. Oktober 2024 i. V. m. dem Berichtigungsbescheid vom 11. November 2024 erfolgte die Erweiterung der bestehenden gesetzlichen Vertretung der Gemeinde Wildberg nach Herrn Erich Behrens für die Liegenschaften, gelegen in der
Gemarkung: Wildberg
Flur: 3
Flurstücke: 143 und 149
eingetragen im Grundbuch von: Wildberg, Blatt 13.
Mit Bescheid vom 28. Oktober 2026 wurde das mit der UVZ-Nr. L-856/2026 vom Notar Marcel Lehmann, geschäftsansässig in 17033 Neubrandenburg, Gartenstraße 1, beurkundete Rechtsgeschäft gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG i. V. m. § 1850 BGB genehmigt.
Die Genehmigung umfasst die Veräußerung der o. g. Liegenschaften.
Die erteilte Genehmigung vom 28. Oktober 2026 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V ein-gesehen werden.
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg, erhoben werden. Der Landrat hat seinen Sitz in der Platanenstraße 43, 17033 Neubran-denburg.
Gemäß § 41 Absatz 4 VwVfG M-V gilt die Genehmigung des v. g. Rechtsgeschäfts zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Im Auftrag
-Siegel-
gez. Kathrin Schmidt
Amtsleiterin