Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
Aufgrund des § 6 Abs. 2 des Abfallwirtschaftsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern (Abfallwirtschaftsgesetz – AbfWG M-V) in der Fassung der Bekannt-machung vom 15.01.1997 (GVOBl. M-V S. 43), zuletzt geändert durch Art. 30 des Gesetzes vom 08.07.2026 (GVOBl. M-V S. 719, 737), der §§ 1 und 2 des Kommu-nalabgabengesetzes für Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Art. 30 des Gesetzes vom 08.07.2026 (GVOBl. M-V S. 719, 730) sowie der §§ 92 und 100 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunal-verfassung – KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S. 270), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.07.2026 GVOBl. M-V S. 659, 667) in Verbindung mit § 27 Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die öffentliche Abfallentsorgung (Abfallwirtschaftssatzung) vom 13.12.2018 in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 03.02.2022 hat der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in seiner Sitzung am 05.10.2026 folgende Neufassung der Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung) beschlossen: