Seiteninhalt

19.10.2026

Aufhebung der Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zur Genehmigung von freiwilligen Schutzimpfungen von Tieren gegen die Blauzungenkrankheit

Die am 06.02.2026 erlassene Allgemeinverfügung zur Genehmigung von freiwilligen Schutzimpfungen von Tieren gegen die Blauzungenkrankheit wird hiermit aufgehoben.

Für die in Nr. 1 benannte Anordnung wird die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung angeordnet.