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Vorhaben: Aufhebung der Trinkwasserschutzzonen der Wasserfassung Remplin
Antragsteller: WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen
Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Wasserbehörde zur Stilllegung des Wasserwerkes und Aufhebung der Wasserschutzzonen der Wasserfassung Remplin
Der Landrat als untere Wasserbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt bekannt, dass die am 12.03.1981 mit Beschluss 47-12/81 des Kreistages Malchin festgesetzten
Trinkwasserschutzzonen der Wasserfassung Remplin
auf Grundlage § 86 Abs. 2 Wasser- und Küstenschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landeswasser- und Küstenschutzgesetz – LWaKüG M-V) vom 24.03.2026, (GVOBl. M-V 2026, S. 230) mit sofortiger Wirkung aufgehoben sind. Die aus betriebswirtschaftlichen Gründen stillgelegten Brunnen sind ordnungsgemäß zurückgebaut und alle Anlagenteile deinstalliert worden.
Die auf Grundlage der §§ 8 Abs. 1 und 9 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Juli 2026 (BGBl. I 2026 I Nr. 224), am 08.04.2013 erlassene behördliche Erlaubnis 662/GE/71092/09/2013 wurde unter AZ 662-WR-71092-2-2026 widerrufen.
i. V. Torsten Fritz
Thomas Müller
Landrat