Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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Der Landkreis darf zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen. Entsprechend der Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, § 13 Abs. 1 Nr. 8, entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen der Landrat unter 100 €, der Kreisausschuss bis 1.000 € und darüber hinaus der Kreistag.