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18.06.2026

Bekanntmachung zu Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen

Der Landkreis darf zur Erfüllung seiner Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen. Entsprechend der Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, § 13 Abs. 1 Nr. 8, entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen der Landrat unter 100 €, der Kreisausschuss bis 1.000 € und darüber hinaus der Kreistag.

Dokument anzeigen: Bericht des Landkreises über erhaltene Spenden im Jahr 2025
Im Jahr 2025 hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Spenden in Höhe von 5.250,00 € erhalten.

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Dokument anzeigen: Bericht des Landkreises über erhaltene Spenden im Jahr 2024
Im Jahr 2024 hat der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Spenden in Höhe von 18.037,54 € erhalten.

PDF, 483 kB