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10.06.2026

Bekanntmachung zur Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin in Waren (Müritz)

Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellungs- und Abmarkungsverfahren nach dem Geoinformations- und Vermessungsgesetz (GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713), das durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Mai 2018 (GVOBl. M-V S. 193, 204) geändert worden ist, durchgeführt.

Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, diese durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekanntgegeben.

Von der Offenlegung sind folgende Flurstücke betroffen:
Gemeinde: Waren, Gemarkung: Waren, Flur: 1, Flurstück: 46/1

Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
Dipl.-Ing. Andre Jeske, Dorfanger 3, 17192 Klink OT Sembzin

während der Geschäftszeiten:
Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis 15.00 Uhr (nach telefonischer Anmeldung)
in der Zeit vom 30.06.2026 bis zum 30.07.2026.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und Abmarkung als richtig bestätigt.

Vermessungsstelle

Dipl.-Ing. Andre Jeske
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Dorfanger 3
17192 Klink OT Sembzin