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Auf der Vorstandssitzung der Kasse am 08.05.2026 wurden folgende Festlegungen getroffen:
Beschluss der Kassenvorstandes der WSAK Nr. I /08.05.2026
Anwesende Mitglieder: Edgar Will, Manfred Bergmann, Regina Seifert, Roland Utecht, Ulrich Saweliev, Rainer Schulze, Hartmut Kussmann, Toni Jaschinski, Carolin Lübbecke
Entschuldigt: 0
Beschluss zur Beitragsfestlegung der WSAK LK MSE für das Kassenjahr 2026/ 2027
Auf der Vorstandssitzung der Kasse am 08.05.2026 wurden folgende Festlegungen getroffen:
Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2025/2026 wie folgt gestaffelt erhoben. Ausgenommen davon sind die Wasserflächen von Seen ab 30 ha und die von künstlichen Fischteichen.
| Schadenshöhe | AST DM | AST Müritz | AST MST | AST Nbg. |
|---|---|---|---|---|
| 0 – 1000 € | 20 Cent / ha | 40 Cent / ha | 20 Cent / ha | 10 Cent / ha |
| 1001 – 2000 € | 50 Cent / ha | 70 Cent / ha | 50 Cent / ha | 50 Cent / ha |
| 2001 – 3000 € | 60 Cent / ha | 80 Cent / ha | 60 Cent / ha | 60 Cent / ha |
| ab 3001 € | 70 Cent / ha | 90 Cent / ha | 70 Cent / ha | 70 Cent / ha |
iv. Schadensbeiträge:
Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe
der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2025/2026 wie folgt errechnet:
Schadenshöhe Höhe des Schadensbeitrages
ab 1,00€ 40 % der Schadenssumme
anwesend: 9Mitglieder
dafür: 9Mitglieder
dagegen: 0Mitglieder
Enthaltungen: 0 Mitglieder
gez.:
E. Will Manfred Bergmann C. Lübbecke
Kassenvorsteher Geschäftsführer Schriftführerin
Zur Beitragsfestlegung der WSAK LK MSP für das Kassenjahr 2026/2027 - Bekanntmachung
Die Wildschadensausgleichskasse (WSAK) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurde am 03. März 2012, nach der Kreisgebietsreform in Mecklenburg Vorpommern, gegründet. Die WSAK wurde aus den Wildschadensausgleiskassen in den Altkreisen Mecklenburg-Strelitz, Müritz, einem Großteil des Altkreises Demmin und der Stadt Neubrandenburg neu gegründet. In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt wird eine Wildschadensausgleichskasse (Kasse) als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Mitglieder der Kasse sind die Jagdgenossenschaften, die Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes (Eigenjagdbesitzer), die Pächter eines Jagdbezirkes und die Landwirte, die eine Nutzfläche von mindestens 75 Hektar bewirtschaften.
Die Bekanntmachungen der WSAK werden auf dieser Internetseite und auf der Internetseite der WSAK www.wsak-msp.de veröffentlicht.