Seiteninhalt

20.05.2026

Beschluss zur Beitragsfestlegung der WSAK LK MSP

Auf der Vorstandssitzung der Kasse am 08.05.2026 wurden folgende Festlegungen getroffen:

Beschluss der Kassenvorstandes der WSAK     Nr. I /08.05.2026

Anwesende Mitglieder: Edgar Will, Manfred Bergmann, Regina Seifert, Roland Utecht, Ulrich Saweliev, Rainer Schulze, Hartmut Kussmann, Toni Jaschinski, Carolin Lübbecke

Entschuldigt: 0

Beschluss zur Beitragsfestlegung der WSAK LK MSE für das Kassenjahr 2026/ 2027

  1. Finanziell beitragspflichtig sind die im § 2 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse Genannten, deren Jagdbezirksflächen auf dem Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte liegen.

  2. Für den Anbau landwirtschaftlicher Kulturen soll der landwirtschaftliche Nutzer, dessen Kulturen in den o.g. Jagdbezirken liegen, Sachbeiträge nach § 3 der Beitragssatzung der Wildschadensausgleichskasse leisten.

  3. Grundbeiträge

Auf der Vorstandssitzung der Kasse am 08.05.2026 wurden folgende Festlegungen getroffen:

Der Grundbeitrag je ha Jagdfläche wird für die einzelnen Außenstellen nach der Höhe der ausgezahlten Wildschäden im Jagdjahr 2025/2026 wie folgt gestaffelt erhoben. Ausgenommen davon sind die Wasserflächen von Seen ab 30 ha und die von künstlichen Fischteichen.

SchadenshöheAST DMAST Müritz     AST MST  AST Nbg.
0 – 1000 €   20 Cent / ha  40 Cent / ha 20 Cent / ha 10 Cent / ha
1001 – 2000 € 50 Cent / ha 70 Cent / ha 50 Cent / ha 50 Cent / ha
2001 – 3000 €  60 Cent / ha 80 Cent / ha 60 Cent / ha 60 Cent / ha
ab 3001 €     70 Cent / ha 90 Cent / ha 70 Cent / ha 70 Cent / ha

iv.           Schadensbeiträge:

Für alle Außenstellen der Kasse gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der sich aus der Höhe
der ausgezahlten Wildschäden des Jagdjahres 2025/2026 wie folgt errechnet:

Schadenshöhe                                                                 Höhe des Schadensbeitrages

ab 1,00€                                                                           40 % der Schadenssumme

anwesend:                   9Mitglieder
dafür:                            9Mitglieder
dagegen:                     0Mitglieder
Enthaltungen:            0 Mitglieder

gez.:

E. Will                                                 Manfred Bergmann                                                             C. Lübbecke

Kassenvorsteher                                Geschäftsführer                                                                 Schriftführerin


Zur Beitragsfestlegung der WSAK LK MSP für das Kassenjahr 2026/2027 - Bekanntmachung


Die Wildschadensausgleichskasse (WSAK) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wurde am 03. März 2012, nach der Kreisgebietsreform in Mecklenburg Vorpommern, gegründet. Die WSAK wurde aus den Wildschadensausgleiskassen in den Altkreisen Mecklenburg-Strelitz, Müritz, einem Großteil des Altkreises Demmin und der Stadt Neubrandenburg neu gegründet. In jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt wird eine Wildschadensausgleichskasse (Kasse) als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Mitglieder der Kasse sind die Jagdgenossenschaften, die Eigentümer eines Eigenjagdbezirkes (Eigenjagdbesitzer), die Pächter eines Jagdbezirkes und die Landwirte, die eine Nutzfläche von mindestens 75 Hektar bewirtschaften.
Die Bekanntmachungen der WSAK werden auf dieser Internetseite und auf der Internetseite der WSAK www.wsak-msp.de veröffentlicht.