Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
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Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für die unter der lfd. Nummer 4.1, 4.4 und 4.8 eingetragenen unbekannten Miteigentümer für das nachfolgend aufgeführte Grundstück einen gesetzlichen Vertreter bestellt:
Grundbuch von: Lichtenhagen, Blatt 542
Gemarkung: Neugarten
Flur: 2
Flurstück: 24 (Waldfläche - Naturschutzgebiet Hinrichshagen).
Der Bescheid über die Bestellung des gesetzlichen Vertreters vom 1. September 2026 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Betei-ligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43, 17033 Neubranden-burg, erhoben werden. Der Landrat hat seinen Sitz in der Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg.
Gemäß § 41 Absatz 4 VwVfG M-V gilt der Bescheid über die Bestellung des gesetzlichen Vertreters zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Im Auftrag
-Siegel-
gez. Kathrin Schmidt
Amtsleiterin