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02.09.2026

Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG / hier: Lichtenhagen, Blatt 542

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für die unter der lfd. Nummer 4.1, 4.4 und 4.8 eingetragenen unbekannten Miteigentümer für das nachfolgend aufgeführte Grundstück einen gesetzlichen Vertreter bestellt:

Grundbuch von: Lichtenhagen, Blatt 542
Gemarkung: Neugarten
Flur: 2
Flurstück: 24 (Waldfläche - Naturschutzgebiet Hinrichshagen).


Der Bescheid über die Bestellung des gesetzlichen Vertreters vom 1. September 2026 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Betei-ligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43, 17033 Neubranden-burg, erhoben werden. Der Landrat hat seinen Sitz in der Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg.

Gemäß § 41 Absatz 4 VwVfG M-V gilt der Bescheid über die Bestellung des gesetzlichen Vertreters zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Kathrin Schmidt
Amtsleiterin