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28.08.2026

Bestellung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG / hier: Neustrelitz, Blatt 1629

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für das nachfolgend aufgeführte Eigentum einen gesetzlichen Vertreter bestellt:

Grundbuch von: Neustrelitz, Blatt 1629
Gemarkung: Neustrelitz
Flur: 23
Flurstück: 64 (Gebäude- und Freifläche, Garten - Sassenstraße 8)

Der Bescheid über die Bestellung des gesetzlichen Vertreters vom 27. August 2026 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -, Platanenstraße 43, 17033 Neubrandenburg, erhoben werden. Der Landrat hat seinen Sitz in der Platanenstraße 43, 17033 Neubranden-burg.

Gemäß § 41 Absatz 4 VwVfG M-V gilt der Bescheid über die Bestellung des gesetzlichen Vertreters zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Kathrin Schmidt
Amtsleiterin