Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Nutzen Sie dazu gerne unsere Online ...
Aufgrund der §§ 15, 92 und 100 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung – KV M-V) vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S. 270), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.07.2026 (GVOBl. M-V S. 659, 667), der §§ 17, 20 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz – KrWG) vom 24.02.2012 (BGBl. I S. 212), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 13.07.2026 (BGBl. I Nr. 207) und der §§ 3, 6 des Abfallwirtschaftsgesetzes für Mecklenburg-Vorpommern (Abfallwirtschaftsgesetz – AbfWG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.01.1997 (GVOBl. M-V S. 43), zuletzt geändert durch Art. 30 des Gesetzes vom 08.07.2026 (GVOBl. M-V S. 719, 737) hat der Kreistag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte in seiner Sitzung am 05.10.2026 die folgende dritte Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte über die öffentliche Abfallentsorgung (Abfallwirtschaftssatzung) beschlossen: