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06.07.2026

Gewässerunterhaltung an den Gewässern II. Ordnung / hier: WBV „Obere Havel/Obere Tollense“

Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“

Es wird hiermit gem. § 41 Abs. 1 S. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 28 Abs. 2 des Wasser- und Küstenschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaKüG M-V) durch den Wasser- und Bodenverband „Obere Havel/Obere Tollense“ die Durchführung der jährlichen Gewässerunterhaltungsarbeiten an den in seiner Unterhaltungslast liegenden Gewässern und den dazugehörigen Bauwerken angekündigt.

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Die Arbeiten werden in folgenden Zeiträumen durchgeführt:
Krautung/ Grabenmahd: 15.07.2026 - 15.12.2026
Grundräumung: 01.09.2026 - 15.12.2026 und 01.01.2027 - 31.03.2027
Holzung/ Bestandspflege: 01.10.2026 - 15.12.2026 und 01.01.2027 - 28.02.2027

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