Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“
Es wird hiermit gem. § 41 Abs. 1 S. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und § 28 Abs. 2 des Wasser- und Küstenschutzgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaKüG M-V) durch den Wasser- und Bodenverband „Obere Havel/Obere Tollense“ die Durchführung der jährlichen Gewässerunterhaltungsarbeiten an den in seiner Unterhaltungslast liegenden Gewässern und den dazugehörigen Bauwerken angekündigt.