Terminvereinbarung
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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Das Forstamt Neubrandenburg informiert alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer im darüber, dass das Thünen-Institut für Waldökosysteme (TI) im Auftrag des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) Inventurarbeiten zur Kohlenstoffinventur 2027 (CI) durchführt.
Rechtsgrundlage ist § 41a Absatz 3 des Bundeswaldgesetzes (BWaldG). Danach erhebt das BMLEH in den Jahren zwischen zwei Bundeswaldinventuren Daten zum Kohlenstoffvorrat im Wald, um die nationalen Berichtspflichten der Bundesrepublik Deutschland aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen zum Schutz des Klimas zu erfüllen. Die CI beschränkt sich auf die stichprobenartige Erfassung von Waldflächenveränderungen sowie der Entwicklung des Holzvorrates. Eingriffe oder Veränderungen am Bestand werden nicht vorgenommen.