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15.09.2026

Rechtsaufsichtliche Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2026 des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 15. Juni 2026 hier: Erste Änderung der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2026

I. Entscheidungen

A.  
Der Punkt I.B.1 der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2026 des Landkreises                                          Mecklenburgische Seenplatte vom 15. Juni 2026 wird wie folgt geändert:
„Gemäß §§ 120 Absatz 1, 52 Absatz 2 KV M-V wird der in § 2 der Haushaltssatzung 2026 festgesetzte Gesamtbetrag            der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von                                23.307.800,00 Euro teilweise in Höhe von

21.073.500,00 Euro
(in Worten: einundzwanzig Millionen dreiundsiebzigtausendfünfhundert Euro)

unter folgenden Bedingungen genehmigt:

a)
Kreditaufnahmen zur Finanzierung der bei der Investitionsmaßnahme „02124040021001 BGA Tierseuchenbekämpfung" veranschlagten Auszahlungsansätze dürfen erst erfolgen, wenn eine Tierseuche im Kreisgebiet ausgebrochen ist oder die Umsetzung der Maßnahme aufgrund einer entsprechenden fachaufsichtlichen Einschätzung erforderlich ist. Die Genehmigung entfällt in Höhe von 850.000,00 Euro, wenn die Auszahlungsansätze für die genannte Maßnahme nicht bis zum 31. Dezember 2026 bzw., wenn die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2027 nicht rechtzeitig erfolgt, bis zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2027, in Anspruch genommen werden.

b)
Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Investitionsmaßnahme „06542021014001 Bauinvestition Kreisstraßenmeisterei: Ersatzneubau KSM Neustrelitz: Werkstatt und Fahrzeughalle" in Höhe von 200.000,00 Euro dürfen erst erfolgen, wenn eine qualifizierte Kostenschätzung gem. Leistungsphase 3 HOAI vorliegt und der Sperrvermerk aufgehoben wurde.

c)
Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Investitionsmaßnahme „03217004013002 Bauinvestition Fritz-Greve-Gymnasium Malchin: Einbau Personenaufzug" in Höhe von 375.000,00 Euro dürfen erst erfolgen, wenn eine qualifizierte Kostenschätzung vorliegt und der Sperrvermerk aufgehoben wurde.

d)
Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Investitionsmaßnahme „07114010023001 Liegenschaften allgemein: Notfallgefahrenreaktionssystem" in Höhe von 520.000,00 Euro dürfen erst erfolgen, wenn die Planung abgeschlossen wurde, eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorliegt und der Sperrvermerk aufgehoben wurde."


Es wird darauf hingewiesen, dass die übrigen mit Schreiben vom 15. Juni 2026 getroffenen rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2026 des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte fortgelten.


B.
Der Punkt II. Zu I.B.1 (Begründung) der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2026 des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 15. Juni 2026 wird auf S. 8 wie folgt geändert: „Die Eigenanteile für folgende Investitionsvorhaben haben in der angegebenen Höhe keine positive Berücksichtigung in der Genehmigungsentscheidung gefunden:

• Förderung Brandschutz                                                                                              1.467,8 TEUR.
• Kreisstraßenbau MSE 78                                                                                             745,0 TEUR.
• Allgemeine Zuweisungen und Umlagen                                                                250,0 TEUR.
• Förderschule Malchin „Am VVedenhof": Modernisierung Außenanlagen 105,0 TEUR."

II. Begründung


Zu I. A.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beantragt mit Schreiben vom 4. August 2026 die Nachgenehmigung einer Kreditermächtigung für die Kreisstraße MSE 78, Abschnitt Ortsdurchfahrt Alt Rehse einschl. Radweg. Im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen zur Haushaltssatzung 2026 vom 15. Juni 2026 wurden die hierfür beantragten Kreditanteile in Höhe von 745,0 TEUR nicht genehmigt, weil die erforderliche Veranschlagungsreife nach § 9 Absatz 2 GemHVO-Doppik nicht vorlag (beantragte Förderung beim Straßenbauamt nicht hinreichend wahrscheinlich). Eine Nachgenehmigung wurde in Aussicht gestellt.

Die beantragte Nachgenehmigung in Höhe von 333,5 TEUR dient nicht der Finanzierung der o.g. für 2026 geplanten Maßnahme, sondern der Finanzierung der vorgezogenen Umsetzung eines 2. Bauabschnitts der Sanierung der Kreisstraße MSE 78, „Wulkenzin-Neu Rhäse", der ursprünglich erst im Jahr 2027 umgesetzt werden sollte. Die dauernde Leistungsfähigkeit des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wird für das Haushaltsjahr 2026 als weggefallen (-213 Punkte) beurteilt. Nach § 17a Absatz 2 Nummer 2 GemHVO-Doppik kommt die Genehmigung von Investitionskrediten in diesem Fall nur in Betracht, sofern Eigenmittel nicht zur Verfügung stehen und die Maßnahme zur pflichtigen Aufgabenerfüllung notwendig ist oder der Wiederherstellung der dauernden Leistungsfähigkeit dient bzw. ihr zumindest nicht entgegensteht. Nach Mitteilung des Landkreises ist die Sanierung der Kreisstraße MSE 78, 2. Bauabschnitt „Wulkenzin — Neu Rhäse" aus Gründen der Verkehrssicherheit unabweisbar. Die Maßnahme ist insoweit zur Erfüllung pflichtiger Aufgaben notwendig. Es bestehen daher keine rechtsaufsichtlichen Bedenken, die Kreditermächtigung in Höhe von 333,5 TEUR für das Haushaltsjahr 2026 zusätzlich zu genehmigen. Das Ministerium für Inneres und Bau geht davon aus, dass der Landkreis die Auszahlungen zur vorgezogenen Umsetzung des 2. Bauabschnitts - außerplanmäßig - auf der Grundlage des § 48 Absatz 3 Nr. 1 KV M-V vornimmt. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass sich der Kreditanteil, der für eine Nachgenehmigung der Maßnahmen, die im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Entscheidungen vom 15. Juni 2026 keine Berücksichtigung gefunden haben, zur Verfügung stünde, entsprechend verringert.


Zu I.B.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bittet mit Schreiben vom 4. August 2026 um eine Wertberichtigung zu den genehmigten Investitionskrediten gem. Ziffer I. Buchst. B der rechtsaufsichtlichen Entscheidung vom 15. Juni 2026. Begründet wird dies dadurch, dass ein rechnerischer Betrag in Höhe von 2.567,8 TEUR nicht positiv beschieden wurde, der Gesamtbetrag der auf Seite 8 dargestellten Investitionsvorhaben aber 2.567,5 TEUR ausweist.
Die vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte monierte Wertberichtigung um 0,3 TEUR ist im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Prüfung der Haushaltssatzung 2026 durch Rundungsdifferenzen innerhalb des Investitionsvorhabens Förderung Brandschutz entstanden. Dort ist anstelle 1.467,8 TEUR der Wert 1.467,5 TEUR aufgeführt. Auf dieser Grundlage bestehen keine rechtsaufsichtlichen Bedenken, die entsprechende Wertberichtigung in der Begründung vorzunehmen. Bei der Genehmigung des Gesamtbetrags der Kreditaufnahmen ist zutreffend der Betrag von 1.467,8 TEUR in Abzug gebracht worden.

Ill. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald, Domstraße 7, 17489 Greifswald, erhoben werden.

Im Auftrag

                                     - Siegel -


Susanne Bielenberg